Informationsportal zum geförderten Glasfaserausbau im Landkreis.
Der Westerwaldkreis verfolgt das Ziel einer flächendeckenden Glasfaserversorgung. Dafür nutzen wir die Förderung von Bund und Land und stehen in engem Kontakt zu den Telekommunikationsunternehmen.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens wurden die MUENET GmbH & Co. KG aus Coesfeld und die GlasfaserPlus GmbH aus Köln mit dem geförderten Ausbau beauftragt. Parallel zum geförderten Ausbau, sind diese und weitere Unternehmen auch privatwirtschaftlich (also ohne Förderung) im Landkreis aktiv.
Auf dieser Website erhalten Sie Informationen rund um den Glasfaserausbau, Antworten auf häufige Fragen und direkte Ansprechpartner.
Die Anforderungen an unsere digitale Infrastruktur steigen kontinuierlich. Während herkömmliche Kupfer- und DSL-Leitungen physikalische Grenzen erreichen, bildet die Glasfasertechnologie (FTTH – Fiber to the Home) das Fundament, das den künftigen Datenmengen gewachsen ist.
Ein Glasfaseranschluss ist heute die vierte Versorgungsleitung neben Strom, Wasser und Gas und stellt sicher, dass der Westerwaldkreis ein attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort bleibt. Neben dem Werterhalt der Immobilie ermölgicht ein Glasfaseranschluss auch in Zukunft technischen Entwicklung nutzen und von neuen Angeboten profitieren zu können.
Wissenswertes zum Hausanschluss
Die ausführenden Unternehmen betonen, dass die Belastung für Grundstück und Gebäude so gering wie möglich gehalten wird.
Schonende Verlegung
In der Regel wird versucht, mittels einer sogenannten „Erdrakete“ unterirdisch vorzugehen. So müssen Vorgärten oder gepflasterte Einfahrten meist nicht großflächig aufgegraben werden.
Präzise Bohrung
Für die Hauseinführung wird lediglich ein kleines Loch (ca. 8–16 mm) benötigt, das im Anschluss fachgerecht gas- und wasserdicht versiegelt wird.
Zügige Abwicklung
Die Montage des Hausabschlusspunktes (HÜP) im Keller oder Erdgeschoss dauert oft nur wenige Stunden.
Trotz moderner Technik und der Zusicherung eines sauberen Ablaufs durch die Anbieter lassen sich Komplikationen im Baustalltag nicht immer gänzlich ausschließen.
Bodenbeschaffenheit
Bei extrem felsigem Untergrund oder sehr tiefen Wurzeln stößt die Erdrakete an ihre Grenzen. In solchen Einzelfällen kann ein kurzer offener Graben unvermeidbar sein.
Bauliche Besonderheiten
Je nach Alter und Beschaffenheit der Bausubstanz kann der Aufwand bei der Mauerdurchführung variieren.
Wiederherstellung
Sollten Pflastersteine entnommen werden müssen, sind die Unternehmen verpflichtet, den Ursprungszustand wiederherzustellen. Dennoch lässt sich eine kurzzeitige Baustelle auf dem eigenen Grund nicht immer vermeiden.
Hinweis: Als Behörde begleiten wir den Ausbau kritisch und stehen im Austausch mit den Anbietern, um einen möglichst reibungslosen Ablauf in unserer Gemeinde sicherzustellen.
Beim eigenwirtschaftlichen Ausbau investieren Telekommunikationsunternehmen eigene Mittel, um rentable Gebiete zu erschließen. Dabei finanzieren die Unternehmen diesen Ausbau über die Versorgungsverträge mit den Kunden/Hauseigentümern.
Beispiel: Wenn die MUENET bei Ihnen eigenwirtschaftlich ausbaut, wird die Grundlage für den kostenfreien Anschluss ein Versorgungsvertrag (also ggf. eine Anbieterwechsel) sein.
Beim geförderten Ausbau sind Telekommunikationsunternehmen beauftragt worden, den Ausbau in unrentablen Gebieten durchzuführen. Finanziert wird dies von der öffentlichen Hand (Bund/Land/Kreis). Damit stehen die Leitungen grundsätzlichen allen Telekommunikationsunternehmen zur Verfügung.
Beispiel: Wenn die MUENET bei Ihnen gefördert ausbaut, müssen Sie keinen Versorgungsvertrag mit der MUENET abschließen. Sie können bei ihrem bisherigen Anbieter bleiben, wenn dieser von dem Nutzungsangebot Gebrauch machen möchte. Eine Verpflichtung dazu gibt es nicht.
Im geförderten Ausbau: Ist der Hausanschluss für Sie komplett kostenfrei, sofern Sie die Grundstückseigentümererklärung (GEE) rechtzeitig abgeben.
Durch die so genannnte “Open Access Verpflichtung” muss das ausbauende Unternehmen anderen die Nutzung gegen Entgelt ermöglichen. Für Sie bedeutet das, dass Sie nicht zwingend einen neuen Versorgungsvertrag abschließen müssen (wenn ihr aktueller Anbieter bereit ist, diese Möglichkeit zu nutzen).
Im eigenwirtschaftlichen Ausbau: Die Telekommunikationsunternehmen bieten den Anschluss während der Vorvermarktungsphase meist ebenfalls kostenlos an (0,- € Baukostenzuschuss). Wer sich erst später entscheidet, muss in der Regel eine Anschlussgebühr zahlen. Diese liegen momentan zwischen 1.500 € und 3.000 €.
Bei dieser Ausbauvariante ist der Anschluss selbst kostenfrei, allerdings wird ein Versorgungsvertrag mit dem ausbauenden Unternehmen erforderlich.
Für den reinen Bau des Anschlusses bis in Ihr Haus ist nicht zwingend sofort ein neuer Vertrag nötig. Um die Glasfaserleitung jedoch aktiv nutzen zu können (Internet/Telefon), benötigen Sie einen passenden Tarif beim jeweiligen Anbieter. Im geförderten Ausbau herrscht „Open Access“ – das bedeutet, dass nach einer gewissen Zeit auch andere Anbieter das Netz nutzen können.
Das ist möglich, aber teurer und aufwendiger. Während der aktuellen Ausbauphase sind die Bautrupps direkt in Ihrer Straße aktiv. Ein späterer Einzelanschluss erfordert eine erneute Anfahrt und Baustelle vor Ihrem Haus, was mit Kosten von oft 1.500 € bis 2.500 € verbunden ist. Wir empfehlen daher grundsätzlich, die Chance während der Bauphase zu nutzen.
Dies ist das wichtigste Dokument. Damit erlauben Sie dem ausbauenden Unternehmen offiziell, das Glasfaserkabel über Ihr Grundstück bis ins Haus zu legen. Ohne diese Unterschrift darf kein Anschluss auf privatem Grund gebaut werden – auch wenn die Leitung direkt in der Straße davor liegt.
Nein, in der Regel nicht. Moderne Verfahren wie die „Erdrakete“ ermöglichen es, das Kabel unterirdisch unter Gärten und gepflasterten Einfahrten „durchzuschießen“. Es werden lediglich zwei kleine Gruben benötigt - eine am Gehweg und eine direkt am Haus. Allerdings handelt es sich bei jedem Anschluss um einen Einzelfall, bei dem das Vorgehen vor Ort entschieden werden muss. Dabei können auch die Bodenbeschaffenheit, Wurzeln, Mauerwerk, Denkmalschutz, etc. eine Rolle spielen.
Es wird eine kleine Bohrung von ca. 8-10 mm Durchmesser vorgenommen. Diese wird nach der Durchführung des Kabels mit einer speziellen Gas- und Wasserdichtung versiegelt. Das ist ein Standardverfahren, das die Substanz Ihres Hauses nicht beeinträchtigt. Dabei werden auch Besonderheiten wie Fachwerk oder altes Mauerwerk berücksichtigt.
Nach aktuellem Stand sind die Zuständigkeiten wie folgt verteilt:
Die Firma Meunet GmbH & Co. KG ist für den geförderten Ausbau in folgenden Verbandgemeinden zuständig: Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Selters, Westerburg, Wallmerod.
Die Firma GlasfaserPlus GmbH übernimmt den geförderten Ausbau in der Verbandgemeinde Höhr-Grenzhausen.
In den Verbandgemeinden Ransbach-Baumbach und Wirges findet kein geförderter Ausbau statt. Es liegt eine privatwirtschaftliche Ausbauerklärung der Firma Meridiam Glasfaser GmbH & Co. KG vor, weshalb diese Verbandsgemeinden nicht förderfähig sind.
Informationen die Breitbandversorgung in der Verbandsgemeinde Montabaur betreffend, finden Sie unter: Glasfaser Montabaur: 1000 Mbit/s für Ihre Region jetzt
Die öffentliche Hand darf aus beihilferechtlichen Gründen nicht aktiv in den Markt eingreifen und einen flächendeckenden Ausbau beauftragen. Die Kommunen können, wenn es sich nicht um eigene Liegenschaften handelt, nur über Fördermittel agieren und Lösungen herbeiführen. Eine Voraussetzung für die Nutzung der Förderungen von Bund und Land ist der Nachweis des "Marktversagens". Es darf also nur dort gefördert werden, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfinden.
Das Verfahren, wie dies nachzuweisen ist, ist von den Fördermittelgebern über ein Markterkundungsverfahren (MEV) und Branchendialoge vorgegeben. Das bedeutet, dass zunächst alle Telekommunikationsunternehmen (TKU) angeschrieben werden und Auskunft über die aktuelle Versorgungslage sowie den geplanten Ausbau der nächsten drei Jahre geben müssen. Diese Daten werden abgeglichen und nur dort, wo in den kommenden Jahre keine entsprechende Versorgung in Aussicht gestellt wird, darf gefördert werden.
Die öffentliche Hand ist also bei der Datenerfassung auf die Rückmeldungen der TKU im Rahmen des MEV angewiesen. Dies ist die verbindliche Entscheidungsgrundlage für die Fördermittelgeber.
Der Fördermittelgeber sieht Adressen auch als versorgt und damit nicht förderfähig an, wenn z.B. ein Glasfaser- oder Koaxialkabel (Kabelfernsehen) am Haus vorbeiführt, das Haus aber keinen Anschluss hat. Auch dort, wo bereits mind. zwei Anbieter entsprechende Leistungen anbieten wird keine Förderung gewährt.
Über die Verfügbarkeitsprüfung der Firma Muenet GmbH & Co. KG können Sie für die Verbandgemeinden Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Selters, Westerburg, Wallmerod prüfen, ob Ihre Adresse von der Förderung betroffen ist. Über folgenden Link kommen sie zur Verfügbarkeitsprüfung:
Für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen ist eine Verfügbarkeitsprüfung momentan noch nicht möglich.
Es ist geplant, auch den eigenwirtschaftlichen Ausbau im Westerwaldkreis zu aktivieren. Falls Ihre Adressen nicht förderfähig ist, sollten Sie in Kürze ein Angebot für einen eigenwirtschaftlichen Ausbau erhalten. In diesem Fall bekommen Sie bei Abschluss eines Versorgungsvertrages mit einer Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten bei dem ausbauenden Unternehmen ebenfalls einen kostenfreien Glasfaseranschluss.
Selbstverständlich können Sie uns auch unter breitband@westewaldkreis.de kontaktieren und um Prüfung bitten. Dies kann ein wenig Zeit in Anspruch nehmen.
Unter folgendem Link finden sie auf der Homepage der Firma Muenet GmbH & Co. KG Termine zu den Informationsveranstaltungen für den geförderten Ausbau in den Verbandsgemeinden Hachenburg, Bad Marienberg, Rennerod, Selters, Westerburg, Wallmerod:
Für die Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen werden wir in Kürze weitere Informationen zur Verfügung stellen können.
Kreisverwaltung des Westerwaldkreises:
Email: Breitband@westerwaldkreis.de
Muenet GmbH & Co. KG :
Homepage: MUENET GmbH & Co. KG Westerwaldkreis